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(07.02.2022 / sbr)

Unternehmens-IT im Homeoffice schützen

Seit Beginn der Corona-Pandemie gehört in vielen Betrieben das Homeoffice mittlerweile fest zum Arbeitsalltag. Doch wie ist das bereitgestellte IT-Equipment in dem Zuhause der Mitarbeiter geschützt? Wer haften muss, wenn der Firmenlaptop herunterfällt oder ein Bedienfehler zu einem Datenverlust führt, erklärt Christina Müller, Expertin der Nürnberger Versicherung. Sie informiert außerdem über den passenden Versicherungsschutz.

Haftungsprivilegierung für Arbeitnehmer

Egal, ob das Büroequipment im Betrieb oder im Homeoffice steht – ein Schaden kann immer entstehen. Doch wer muss für den Schaden haften, wenn die Tasse umkippt und der Tee den Betriebslaptop beschädigt, ein Kurzschluss den PC lahmlegt oder ein falscher Klick wichtige Daten löscht? „Grundsätzlich gilt dann nach Paragraph 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches die Schadensersatzpflicht“, informiert Christina Müller. Allerdings ist die Haftung des Mitarbeiters bei Schäden als Folgen der beruflichen Tätigkeit gegenüber dem Arbeitgeber eingeschränkt. Entscheidend ist dabei, ob der Schaden durch leichte, mittlere oder grobe Fahrlässigkeit oder sogar durch Vorsatz entstanden ist. Bei leichter Fahrlässigkeit – etwa bei der über den Laptop gekippten Teetasse – haftet der Arbeitgeber komplett für den Schaden. Auch wenn Arbeitnehmer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz grundsätzlich in voller Höhe für den Schaden haften müssen, gibt es auch hier eine Begrenzung– die sogenannte Haftungsprivilegierung bei betrieblich veranlassten Tätigkeiten. „Was zum Schutz der Mitarbeiter vor finanzieller Überforderung gedacht ist, bedeutet für Arbeitgeber, dass sie bei Schäden in jedem Fall mit Kosten rechnen müssen“, so die Expertin der Nürnberger Versicherung.

Dienstlich oder privat?

Ob die Haftungsprivilegierung auch im Homeoffice greift, hängt unter anderem davon ab, ob der Mitarbeiter das beschädigte Gerät dienstlich oder privat genutzt hat. Bei einem privaten Videocall liegt beispielsweise keine betriebliche Tätigkeit vor. „Gestattet der Arbeitgeber die Privatnutzung, muss er jedoch ebenfalls zum Teil haften“, erklärt Müller. „Entscheidend ist, dass der Arbeitgeber nachweisen muss, dass der Schaden auf Vorsatz, grobe oder mittlere Fahrlässigkeit des Mitarbeiters zurückzuführen ist.“

Betriebsequipment löst Schaden aus

In manchen Fällen kann auch die vom Arbeitgeber bereitgestellte Unternehmens-IT einen Schaden verursachen. „Fängt beispielsweise der Akku des Firmenlaptops Feuer und löst einen Brand im Arbeitszimmer aus, muss der Arbeitgeber für die Schäden haften – allerdings nur, wenn er Schuld an dem Defekt hat“, informiert die Expertin der Nürnberger.

Schutz durch Elektronikversicherung

Eine Elektronikversicherung bietet einen finanziellen Schutz bei technischem und menschlichem Versagen – auch im Homeoffice. Die Elektronikversicherung der Nürnberger Versicherung gilt für elektronische Geräte und Anlagen, inklusive Leasinggeräte. Sie deckt Schäden durch Kurzschluss, Nässe oder Bedienungsfehler ab. Optional ist eine Absicherung gegen Schäden durch Brand, Blitz, Explosion sowie weitere Risiken möglich. Durch die Pauschalversicherung sind alle Geräte und Anlagen mitversichert und müssen nicht einzeln aufgeführt werden. Verlorene Daten oder Schäden an Datenträgern sind unter anderem bis 25.000 Euro automatisch beitragsfrei mitversichert. Wer zusätzlich eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließt, ist außerdem bei potenziellen Schäden durch defektes Firmenequipment versichert.

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